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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

 

  1. Diese Auftragsbedingungen gelten für schriftlich bestätigte Verträge zwischen der Übersetzerin, Sandra Olbrich, [im Nachfolgenden Übersetzerin genannt] und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

 

2. Umfang und Ausführung des Übersetzungsauftrags

 

  1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
  2. Fachbegriffe werden, sofern keine Unterlagen, Vorlagen oder besonderen Anweisungen vom Auftraggeber bereitgestellt wurden, in die allgemein übliche und verständliche Version übersetzt. Die Übersetzerin verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt sie nicht.

 

3. Lieferung

 

  1. Die Lieferung des Übersetzungsproduktes erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt für gewöhnlich per E-Mail. Die Übersetzerin haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust des Übersetzungsproduktes im Rahmen der elektronischen oder posttechnischen Übermittlung. Die Rücksendung von bereitgestellten Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  2. Soweit die Übersetzerin durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.
  3. Lieferfristen werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (Absenderprotokoll / Quittung der Post / Annahme des Kuriers) abgeschickt wurde. Beglaubigte Übersetzungen werden immer als Ausdruck in Verbindung mit einer Kopie des Ursprungstextes persönlich an den Auftraggeber oder auf dem Postweg (auf Wunsch als Einwurfeinschreiben) übermittelt. Innerhalb Deutschlands ist dieser Postversand kostenlos. Der Versand eines Ausdrucks als Einschreiben und/oder ins Ausland oder mittels Paketdienstes wird gesondert in Rechnung gestellt.

 

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

 

  1. Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Eigennamen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
  2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags rechtzeitig zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
  3. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
  4. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.


5. Mängelbeseitigung und Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

 

  1. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene interne Begriffe und Fachtermini zurückzuführen sind, und die ggf. auch nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht zu beseitigen sind, hat die Übersetzerin nicht zu verantworten.
  2. Unterschiedliche Auffassungen von gutem Stil stellen keinen Mangel dar.
  3. Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung ist der Übersetzerin einzuräumen.
  4. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des möglicherweise enthaltenen Mangels unverzüglich nach Lieferung der Übersetzung geltend gemacht werden. Falls der Auftraggeber der Übersetzerin dieses Recht auf Nacherfüllung nicht einräumt und/oder die Übersetzungsarbeit selbst korrigiert oder verändert, trägt die Übersetzerin dafür keine Verantwortung. In diesem Fall ist das zuvor schriftlich vereinbarte Honorar in voller Höhe vom Auftraggeber zu bezahlen.
  5. Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

 

6. Haftung

 

  1. Die Übersetzerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch eine Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
  2. Ansprüche des Auftraggebers gegen die Übersetzerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.

 

7. Berufsgeheimnis

 

Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

 

8. Mitwirkung Dritter

 

  1. Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
  2. Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 7. verpflichten.

 

9. Vergütung

 

  1. Die Rechnungen der Übersetzerin an private Kunden sind im Voraus fällig, d.h. bevor die Übersetzerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen hat, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug in bar im Büro der Übersetzerin oder per Überweisung auf das Konto der Übersetzerin zu zahlen. Die Rechnungen der Übersetzerin an Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts etc. sind innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Abnahmefrist für alle Übersetzungen ist drei Monate nach Lieferung.

  2. Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis – gesondert aufgeführt – enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Die Übersetzerin kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist.
  3. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
  4. Im Falle von Auslandsgeschäften hat der Auftraggeber sämtliche Geldtransferkosten, die möglicherweise entstehen, zu berücksichtigen und zu tragen. Diese Kosten werden nicht in den von der Übersetzerin erstellten Rechnungen aufgeführt.

 

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

 

  1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
  2. Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.

 

11. Rücktrittsrecht

 

  1. Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Übersetzerin die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Übersetzerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
  2. Falls der Auftraggeber vom Auftrag zurücktritt bzw. den Auftrag storniert während die Übersetzerin schon mit der Arbeit begonnen hat, so hat der Auftraggeber die anteilige Übersetzung bzw. Arbeitszeit zu bezahlen.

 

12. Anwendbares Recht

 

  1. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz der beruflichen Niederlassung der Übersetzerin.
  3. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
  4. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

13. Salvatorische Klausel

 

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

14. Änderungen und Ergänzungen

 

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

 

Sandra Olbrich, im Februar 2024

Termine nach Vereinbarung

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